1.
Alle Tiere müssen sauber, gepflegt, und frei von Ungeziefer sein
2.
Die Tiere dürfen keine Wunden aufweisen
3.
Ausstellungstiere müssen ein Mindestgewicht von 500 g haben
4.
Schwangere oder säugende Tiere sind von Ausstellung und Verkauf ausgeschlossen
5.
Verkaufstiere müssen ein Mindestgewicht von 300 g haben und dürfen von
Mitgliedern gebührenfrei verkauft werden, auch wenn sie ausnahmsweise nicht
ausstellen. Nichtmitglieder die nicht ausstellen, müssen eine Grundgebühr von
15 Euro zahlen
6.
Aus Fairness gründen sollte ein Züchter, der zeitnah ansteckende Krankheiten
oder gar ungeklärte Todesfälle im Stall hatte, mit keinem seiner Tiere an der
Show teilnehmen
7.
Der Tierschutzkommission ist zur Gesundheitskontrolle freier Zugang zu den
Tieren zu gewähren
8.
Die Tiere werden von den Besitzern oder Personen deren Vertrauens persönlich
zugetragen
9.
Langhaar und Struktur – Tiere werden nach Rassen in Klassen eingeteilt und
wenn es die Anzahl der gemeldeten Tiere zulässt, auch nach Alter und Farben.
Kurzhaar dagegen vorrangig nach Farben
10.
Um
einen Preis zu erhalten müssen pro Klasse wenigstens 5 Tiere von mindestens 2
verschiedenen Züchtern vorhanden sein. Fallen bereits gemeldete Tiere aus,
werden die Verbleibenden trotzdem gerichtet
11.
Der Richtung darf während der Tischshow beigewohnt werden. Laute Unterhaltung
und Diskussionen über die Entscheidung des Richters sind jedoch zu unterlassen
12.
Jeder Aussteller hat aus Hygienegründen seine eigene Unterlage für den
Richtertisch mitzubringen
13.
Mitglieder zahlen 12,50 Grundgebühr + 2,50 Euro pro Tier. Nichtmitglieder sind
ebenso willkommen, zahlen aber 15 Euro + 2,50 pro Tier
14.
Wer am Ausstellungstag Mitglied wird und sofort seinen Beitrag bezahlt, spart
die Aufnahmegebühr, gilt sofort als Mitglied mit allen Vergünstigungen
15.
Es
ist verboten, in Abwesenheit des Züchters, ohne deren Erlaubnis in
Transport-/oder Verkaufsboxen zu greifen und Tiere zu entnehmen
16.
Für eine geeignete Unterbringung und Versorgung der Tiere sind die Aussteller
während der Show selbst verantwortlich.
Ausnahme: wenn Tiere sich in ihren Behältnissen streiten und
deshalb ernsthafte Verletzungen zu befürchten sind!